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Theorie & Praxis

Theoretischer Grundstoff

Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen.

 

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Risikofaktor Mensch
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  7. Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
  8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen
  12. Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsforschriften                                                                                                                        Spezificher Lernstoff für die Fek B/BE                                                        
  13. Technische Bedingungen/umweltbewuster Umgang mit Kraftfahrzeugen
  14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung                                                                                                                                                                                                                    Spezifischer Lernstoff für die Fek A

    1. Fahrer; Beifahrer; Fahrzeug 

    2. Fahrtechnik; Fahrphysik; 

    3. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren

    4. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren                                                                      

 

 

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommen Sie Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Sie können so jederzeit Ihre persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

Bei uns haben Sie auch die möglichkeit ihr Fahrerlaubnis in einem Automatikfahrzeug zu erwerben.

 

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.

Hier finden sie uns

Fahrschule Husting

Rauschenweg 2

66539 Neunkirchen 

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter 0177 - 6 44 22 38 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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